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Warum sollte man eine Starterbatterie nicht für Versorgungszwecke einsetzen?
Immer wieder kommt es vor, dass Starterbatterien in Anwendungen eingesetzt werden, für die sie nicht konzipiert sind, so z.B. als Zweitbatterie im Wohnwagen, zur Versorgung elektrischer Verbraucher, zur Beleuchtung und Versorgung von Notarztwagen, als Versorgungsbatterie von Booten oder zur Stand-by-Absicherung von Computern. Die Hauptaufgabe von Starterbatterien ist es, für kurze Zeit während des Startvorganges hohen Strom abzugeben, um einen Verbrennungsmotor zu starten. Um diese hohen Ströme zu liefern, bedarf es grosser Plattenflächen. Deshalb sind die Zellen von Starterbatterien mit möglichst vielen dünnen, parallelgeschalteten Elektroden bestückt.
Dauerhaftes Zyklisieren (laden/entladen) von 60 % bis 80 % der Nominalkapazität bei mittleren Strömen führt innerhalb der dünnen Platten zu starken Kräften, was eine Ablösung der Masse vom Elektrodengitter zur Folge hat und zu einem vorzeitigen Verschleiss der Batterie führt.
Für Energieentnahmen von 60 % bis 80 % der enthaltenen Nennkapazität sind daher Spezialbatterien zu verwenden, die für diese Art der Anwendung hergestellt wurden. Für diese sog. Kleintraktionsbatterien, auch Antriebs- und Beleuchtungsbatterien genannt, bietet IMAG drei unterschiedliche Systeme an: verschlossene Gel-Batterien, verschlossene Vlies-Batterien und nasse Antriebs-Batterien mit speziellen Plattenblöcken. Auch bei diesen Batterien sind Tiefentladungen zu vermeiden. Tiefentladungen, die dann eintreten, wenn über die Unterspannungsgrenze hinaus Kapazität entnommen wird, verkürzen die Batterie-Lebensdauer. Zweckmässig ist daher eine Unterspannungsabschaltung (Tiefentladeschutz) zu verwenden.